Kenntnisnachweis für Drohnenpiloten
Datum: Samstag, dem 01. Juli 2017
Thema: Fluglinien 24/7 Infos


Neue Vorschriften für die Copternutzung

Wer ab dem 1. Oktober 2017 eine Drohne mit über zwei Kilogramm Startgewicht lenken will, muss einen Kenntnisnachweis vorweisen. Schon jetzt ist es für gewerbliche Piloten Pflicht, eine Aufstiegsgenehmigung einzuholen. Eine Genehmigung wird in der Regel nur erteilet, wenn ein sogenannter Kenntnisnachweis vorliegt.

Das bedeutet, Drohnenpiloten müssen die wichtigsten Vorschriften kennen, beispielsweise, wo sie nicht aufsteigen dürfen. Das ist unter anderem in der Nähe von Flughäfen der Fall, über Menschenansammlungen, über Wohngebieten oder über Verkehrsunfällen.

Zurzeit werden die amtlichen Prüfungsfragen für den Kenntnisnachweis erarbeitet. Die procow UG aus Wetter an der Ruhr arbeitet daran als Mitglied im deutschsprachige Verband der unbemannten Luftfahrt (UAV DACH e.V.) mit.

Der ehemalige Pilotenausbilder bei der Lufthansa, Hans Würger, leitet die Pilotenausbildung bei der procow und bringt hier seine praktischen Erfahrungen als ehemaliger Pilot von Verkehrsflugzeugen ein. Mit seinem Expertenwissen arbeitet er an der Erstellung des Fragen-Katalogs für die Kenntnisnachweis-Prüfung mit.

"Derzeit befinden wir uns in der Akkreditierung unserer Flugschule für die Erlaubnis, die Prüfung für den gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisnachweis abnehmen zu dürfen", erklärt Pilotenausbilder Hans Würger. "Wir haben unsere Industrieschulung überarbeitet und auf die aktuelle Rechtslage ausgerichtet".

Die Theorie bei der Pilotenausbildung wird in einem Webinar durchgeführt. Dadurch werden die Themen gezielter vermittelt. Im Webinar werden Umfragen durchgeführt, dadurch sind die Teilnehmer interaktiv beteiligt. Am Ende der Schulung steht ein Test, dessen Ergebnisse mit den Teilnehmern persönlich besprochen werden.

Anschließend folgt die Praxisschulung unter fachkundiger Anleitung. Dabei vermitteln erfahrene Drohnenpiloten alle notwendigen Kenntnisse für ein sicheres Fliegen. Das beginnt mit der Vorbereitung der Flugsysteme, dem Einsatz von Checklisten bis hin zum sicheren Fliegen sowie der sicheren Reaktion auf Störungen. Auch Themen wie Sicherheitsbegehungen und die Flugplanung spielen eine Rolle. Zum Abschluss der praktischen Ausbildung führen die Teilnehmer einen Prüfungsflug durch. Nach bestandener Prüfung in Theorie und Praxis bekommen sie ein Zertifikat, das den gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisnachweis beinhaltet.

Nähere Informationen und die Schulungstermine sind auf der Website www.procow.de nachzulesen oder per E-Mail info@procow.de oder per Telefon 02335-91090-50 zu erfragen.

Tags:

Drohne, Kopter, Copter, procow, Frank Wichert, Hans Würger, Joachim von Hein, Kenntnisnachweis, Flugschule, Pilot Kenntnisnachweis, procow, Frank Wichert, Drohne
Als Business Partner mit der Kernkompetenz im Projektmanagement unterstützen wir Unternehmen auf strategischer und operativer Ebene. Hier legen wir die Schwerpunkte auf Prozess-, Portfolio- und Programmmanagement mit Design Thinking sowie bei der Realisierung im Thema Industrie 4.0.

Bei technologisch anspruchsvollen Projekten verlieren Unternehmen aufgrund der Komplexität schnell die Gesamtübersicht und somit auch die Ziele. Um direkt von der ersten Idee bis hin zum Abschlussergebnis zu überzeugen, setzen wir das Design Thinking mit unserem PM-FLEX System ein. Hier bündeln wir unsere Kompetenzen und Erfahrungen zu effizienten Lösungen mit messbarem Mehrwert für unsere Kunden, mit der Unterstützung von qualifizierten Partnern. Durch den Einsatz eines eigenen Project Management Office on Demand können wir flexibler, effektiver und transparenter auf Kundenanforderungen reagieren. In der Business und Projektmanagement Akademie fließen unsere Erfahrung, Werte und Methoden ein, um unsere Kunden ganzheitlich zu unterstützen.
procow.de
Dr. Joachim von Hein
Fiedelerstr. 46
30519 Hannover
presse@procow.de
0511-646 11 588
www.procow.de


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Neue Vorschriften für die Copternutzung

Wer ab dem 1. Oktober 2017 eine Drohne mit über zwei Kilogramm Startgewicht lenken will, muss einen Kenntnisnachweis vorweisen. Schon jetzt ist es für gewerbliche Piloten Pflicht, eine Aufstiegsgenehmigung einzuholen. Eine Genehmigung wird in der Regel nur erteilet, wenn ein sogenannter Kenntnisnachweis vorliegt.

Das bedeutet, Drohnenpiloten müssen die wichtigsten Vorschriften kennen, beispielsweise, wo sie nicht aufsteigen dürfen. Das ist unter anderem in der Nähe von Flughäfen der Fall, über Menschenansammlungen, über Wohngebieten oder über Verkehrsunfällen.

Zurzeit werden die amtlichen Prüfungsfragen für den Kenntnisnachweis erarbeitet. Die procow UG aus Wetter an der Ruhr arbeitet daran als Mitglied im deutschsprachige Verband der unbemannten Luftfahrt (UAV DACH e.V.) mit.

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"Derzeit befinden wir uns in der Akkreditierung unserer Flugschule für die Erlaubnis, die Prüfung für den gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisnachweis abnehmen zu dürfen", erklärt Pilotenausbilder Hans Würger. "Wir haben unsere Industrieschulung überarbeitet und auf die aktuelle Rechtslage ausgerichtet".

Die Theorie bei der Pilotenausbildung wird in einem Webinar durchgeführt. Dadurch werden die Themen gezielter vermittelt. Im Webinar werden Umfragen durchgeführt, dadurch sind die Teilnehmer interaktiv beteiligt. Am Ende der Schulung steht ein Test, dessen Ergebnisse mit den Teilnehmern persönlich besprochen werden.

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Nähere Informationen und die Schulungstermine sind auf der Website www.procow.de nachzulesen oder per E-Mail info@procow.de oder per Telefon 02335-91090-50 zu erfragen.

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