Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion, fordert mehr Personal für Sicherheit an deutschen Flughäfen!
Datum: Montag, dem 13. Juli 2015
Thema: Fluglinien 24/7 News


Halle (ots) - Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass die von der Europäischen Kommission Ende Mai eingereichte Klage beim Europäischen Gerichtshof berechtigt ist, weil die Sicherheitsüberprüfungen an deutschen Flughäfen nicht in vollem Umfang und wie von der EU-Kommission seit Jahren verlangt durchgeführt werden.

Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" (Montag-Ausgabe) unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.

Darin heißt es: "Die Auswertung der Qualitätskontrollberichte für das Jahr 2014 zeigt, dass an einigen Flughäfen von einigen Ländern die Qualitätskontrollmaßnahmen nicht im erforderlichen Umfang und in der erforderlichen Häufigkeit durchgeführt worden sind.

Die konkrete Durchführung dieser Qualitätskontrollmaßnahmen obliegt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung den Ländern."

Die EU-Kommission hatte an der Mindesthäufigkeit und dem Umfang der Kontrollen Anstoß genommen.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, forderte in der "Mitteldeutschen Zeitung" angesichts dessen die Einstellung von mehr Personal.

"Mit Anstellung der Luftsicherheitsassistenten bei der Bundespolizei wären auf einen Schlag mehrere Probleme gelöst: Flugpassagiere könnten sich auf eine qualitativ gute Aus- und Weiterbildung des Kontrollpersonals sowie erträgliche Wartezeiten verlassen.

Bundespolizeibeamte könnte an den Kontrollen direkt eingreifen und Weisungen geben. Und das Kontrollpersonal wäre in einem sicheren Arbeitsverhältnis. Kurzum - für fast dasselbe Geld gäbe es für alle Seiten mehr Sicherheit."

Er sehe, fügte Korte hinzu, "keinen vernünftigen Grund, warum die Bundesregierung die Privatisierung der Fluggastkontrollen nicht rückgängig machen sollte".

Die Deutsche Polizeigewerkschaft argumentierte zuletzt ähnlich.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47409/3069631, Autor siehe obiger Artikel.

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Halle (ots) - Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass die von der Europäischen Kommission Ende Mai eingereichte Klage beim Europäischen Gerichtshof berechtigt ist, weil die Sicherheitsüberprüfungen an deutschen Flughäfen nicht in vollem Umfang und wie von der EU-Kommission seit Jahren verlangt durchgeführt werden.

Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" (Montag-Ausgabe) unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.

Darin heißt es: "Die Auswertung der Qualitätskontrollberichte für das Jahr 2014 zeigt, dass an einigen Flughäfen von einigen Ländern die Qualitätskontrollmaßnahmen nicht im erforderlichen Umfang und in der erforderlichen Häufigkeit durchgeführt worden sind.

Die konkrete Durchführung dieser Qualitätskontrollmaßnahmen obliegt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung den Ländern."

Die EU-Kommission hatte an der Mindesthäufigkeit und dem Umfang der Kontrollen Anstoß genommen.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, forderte in der "Mitteldeutschen Zeitung" angesichts dessen die Einstellung von mehr Personal.

"Mit Anstellung der Luftsicherheitsassistenten bei der Bundespolizei wären auf einen Schlag mehrere Probleme gelöst: Flugpassagiere könnten sich auf eine qualitativ gute Aus- und Weiterbildung des Kontrollpersonals sowie erträgliche Wartezeiten verlassen.

Bundespolizeibeamte könnte an den Kontrollen direkt eingreifen und Weisungen geben. Und das Kontrollpersonal wäre in einem sicheren Arbeitsverhältnis. Kurzum - für fast dasselbe Geld gäbe es für alle Seiten mehr Sicherheit."

Er sehe, fügte Korte hinzu, "keinen vernünftigen Grund, warum die Bundesregierung die Privatisierung der Fluggastkontrollen nicht rückgängig machen sollte".

Die Deutsche Polizeigewerkschaft argumentierte zuletzt ähnlich.

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