Weser-Kurier (Bremen) zur Abwehr von Terror-Flugzeugen: Eine Änderung des Grundgesetzes schürt alte Ängste!
Datum: Mittwoch, dem 09. April 2014
Thema: Fluglinien 24/7 News


Bremen (ots) - Seit dem 11. September 2001 wird in Deutschland darüber diskutiert, wer hier wie das Sagen hat, sollte ein Flugzeug von Terroristen entführt werden.

Seit genau das in den USA passiert ist, sind Anschläge auch in Deutschland denkbar.

Nicht aber in den deutschen Gesetzen.

Die derzeitige Regelung bei einer terroristischen Flugzeugentführung ist keine: Denn ernsthaft kann ein Kabinettsbeschluss nicht die Lösung sein - in einer Situation, in der innerhalb von Sekunden Entscheidungen gefällt werden müssen. (...)

Doch eine Änderung des Grundgesetzes schürt alte Ängste: Artikel 35 regelt die Ausnahmen, wann die Bundeswehr auch innerhalb Deutschlands eingeschaltet werden darf.

Bei Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen, eben nur nach Kabinettsbeschluss.

Wird dieser Artikel gelockert, sodass die Verteidigungsministerin die Entscheidung alleine fällen darf - dann reicht ihre Befugnis weit über entführte Flugzeuge hinaus.

Das wäre keine Balance.

Kommentar von Stefanie Grube

Pressekontakt:

Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/2709030/weser-kurier-kommentar-von-stefanie-grube-zur-abwehr-von-terror-flugzeugen von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Bremen (ots) - Seit dem 11. September 2001 wird in Deutschland darüber diskutiert, wer hier wie das Sagen hat, sollte ein Flugzeug von Terroristen entführt werden.

Seit genau das in den USA passiert ist, sind Anschläge auch in Deutschland denkbar.

Nicht aber in den deutschen Gesetzen.

Die derzeitige Regelung bei einer terroristischen Flugzeugentführung ist keine: Denn ernsthaft kann ein Kabinettsbeschluss nicht die Lösung sein - in einer Situation, in der innerhalb von Sekunden Entscheidungen gefällt werden müssen. (...)

Doch eine Änderung des Grundgesetzes schürt alte Ängste: Artikel 35 regelt die Ausnahmen, wann die Bundeswehr auch innerhalb Deutschlands eingeschaltet werden darf.

Bei Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen, eben nur nach Kabinettsbeschluss.

Wird dieser Artikel gelockert, sodass die Verteidigungsministerin die Entscheidung alleine fällen darf - dann reicht ihre Befugnis weit über entführte Flugzeuge hinaus.

Das wäre keine Balance.

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